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§25a UStG Konform

Differenzbesteuerung
automatisch & prüfungssicher

Autaxo erkennt 25a-Fälle, sperrt unzulässige Konstellationen und berechnet die Marge automatisch – inkl. Nachweisen.

Wann ist §25a im Fahrzeughandel typischerweise zulässig?

Vor allem bei Ankäufen von Privatpersonen oder anderen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Verkäufern. Kritisch sind Mischfälle mit EU-Geschäften, Neufahrzeugen oder offen ausgewiesener Umsatzsteuer.

Was ist der häufigste Fehler bei §25a?

§25a und steuerfreie EU-Lieferung miteinander zu vermischen. Wenn Einkauf, Rechnungstext, Nachweise und Buchungslogik nicht zusammenpassen, wird es bei Prüfung und Buchhaltung schnell teuer.

Was dokumentiert Autaxo für die Prüfung?

Steuerfall, Margenlogik, Rechnungshinweise und die Daten für das Kfz-Handelsbuch bleiben pro Fahrzeug nachvollziehbar und exportierbar.

So macht Autaxo §25a sicher

Fünf Sicherheitsmechanismen für deine Marge.

01

Intelligente Fallprüfung

Autaxo prüft Einkaufstyp und Herkunft. Unzulässige Konstellationen für §25a – etwa Neufahrzeuge oder innergemeinschaftliche Erwerbe – werden automatisch gesperrt oder gewarnt.

02

Automatische Margenberechnung

Einkaufspreis, Verkaufspreis und Nebenkosten werden verrechnet. Die steuerpflichtige Marge wird präzise ermittelt. Manuelle Rechenfehler sind ausgeschlossen.

03

Mischbestände im Griff

Egal ob Regelbesteuerung (19%) oder Differenzbesteuerung – Autaxo verwaltet beide Steuerarten parallel und kennzeichnet jedes Fahrzeug im Bestand korrekt.

04

Rechtssichere Rechnungen

Auf der Rechnung erscheinen automatisch die gesetzlich geforderten Hinweise (z.B. 'Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung'). Keine MwSt wird offen ausgewiesen.

05

Kfz-Handelsbuch auf Knopfdruck

Autaxo führt Ihr Kfz-Handelsbuch vollautomatisch (§ 25a Absatz 6 UStG & §§ 143/144 AO). Alle Daten sind lückenlos und prüfungssicher exportierbar.

Keine Angst vor Prüfung?

Mit dem automatischen Handelsbuch bist du vorbereitet.

§25a sicher abwickeln

Praxisfälle & Grenzfälle

Gerade bei §25a entscheidet nicht der Claim auf der Website, sondern ob Einkauf, Rechnung, Nachweise und Buchungslogik wirklich zusammenpassen.

Ankauf von Privat

Typischer §25a-Fall: kein Vorsteuerabzug im Einkauf, aber saubere Margenlogik beim Verkauf. Autaxo kennzeichnet das Fahrzeug früh und hält den Fall bis zur Rechnung konsistent.

EU-Fall statt Marge?

Bei grenzüberschreitenden Verkäufen kollidieren §25a und steuerfreie igL schnell. Genau diese Kollisionen sind fachlich heikel und müssen vor der Rechnung geprüft werden.

Verlustgeschäft

Bei negativer Marge fällt auf die Differenz keine Umsatzsteuer an. Wichtig ist, dass Rechnung, interne Berechnung und Export dieselbe Logik abbilden.

Expertenfragen zu §25a

Erkennt die Software §25a automatisch?

Ja. Anhand des Einkaufstyps (Privat vs. Händler) und der Herkunft prüft Autaxo, ob die Differenzbesteuerung angewendet werden darf. Unzulässige Fälle (z.B. Import aus Drittland) werden erkannt.

Wie wird die Marge berechnet?

Autaxo berechnet die Marge automatisch aus Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Die Umsatzsteuer wird aus der Differenz herausgerechnet und intern verbucht, taucht aber nicht auf der Rechnung auf.

Was passiert bei Verlustgeschäften?

Bei einer negativen Marge fällt keine Umsatzsteuer an. Autaxo berücksichtigt das korrekt in der Buchhaltung, sodass Sie keine Steuern auf Verluste zahlen.

Kann ich das vorgeschriebene Handelsbuch exportieren?

Ja. Autaxo generiert im Hintergrund Ihr rechtssicheres Kfz-Handelsbuch (§ 25a UStG & §§ 143/144 AO) – jederzeit prüfungssicher exportierbar.

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