Das Highlight
Qualifizierte USt-IdNr.-Bestätigung (eVATR) ist da
Eine einfache VIES-Abfrage bestätigt im Kern die Gültigkeit der ausländischen USt-IdNr. Für die belastbarere Dokumentation im igL-Fall ist die qualifizierte Bestätigung nach §18e UStG relevant, weil zusätzlich übermittelte Unternehmensdaten – Firmenname, Rechtsform, Ort und PLZ – abgeglichen und dokumentiert werden können.
Autaxo bindet jetzt das eVATR-Verfahren des BZSt direkt an. Heißt konkret:
- Beim Anlegen einer igL-Rechnung holt Autaxo die qualifizierte Bestätigung automatisch
- Das Ergebnis (Abgleich der Unternehmensdaten) wird nachvollziehbar mit Zeitstempel am Vorgang dokumentiert
- Bei einer Außenprüfung liegt damit eine dokumentierte qualifizierte Anfrage mit Zeitstempel vor – statt nur ein VIES-Häkchen
Für reine EU-Plausibilitätsprüfungen läuft VIES wie gewohnt parallel weiter.
Unter der Haube
- Eigener Dienst für die USt-IdNr.-Prüfung: schnelle Antworten, automatischer Wiederholungslauf bei Ausfällen der externen BZSt-/EU-Systeme
- Zügiges Anlegen von Verträgen mit EU-Geschäftskunden – Validierung läuft im Hintergrund
Hinweis: Die qualifizierte Bestätigung nach §18e UStG unterstützt eine sorgfältige Dokumentation im Rahmen des Vertrauensschutzes nach §6a Abs. 4 UStG, ersetzt aber nicht die übrigen Voraussetzungen und Nachweise der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung.
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