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Major Live v4.0.0 22. April 2026

Qualifizierte USt-IdNr.-Bestätigung (eVATR) direkt in Autaxo

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die qualifizierte Bestätigung nach §18e UStG die belastbarere Dokumentation. Autaxo bindet das eVATR-Verfahren des BZSt jetzt direkt an – inklusive Abgleich der Unternehmensdaten und Zeitstempel am Vorgang.

Für wen relevant

  • Händler mit innergemeinschaftlichen Lieferungen an EU-Geschäftskunden
  • Steuerberater und Buchhalter, die §6a/§18e UStG dokumentieren müssen

Welches Problem es löst

  • VIES-Abfrage reicht für die Steuerbefreiung im Streitfall nicht aus
  • Die qualifizierte Bestätigungsanfrage beim BZSt läuft heute außerhalb des DMS – Nachweis fehlt im Vorgang
  • Bei Außenprüfungen ist die Beleglage zur USt-IdNr.-Prüfung lückenhaft

Was sich konkret ändert

  • eVATR-Anfrage beim Anlegen einer igL-Rechnung automatisch
  • Ergebnis mit Zeitstempel am Vorgang dokumentiert – inklusive Übereinstimmung in Name, Rechtsform, Ort und PLZ
  • Bei der Außenprüfung liegt eine qualifizierte Anfrage statt 'wir haben kurz geschaut' vor

Das Highlight

Qualifizierte USt-IdNr.-Bestätigung (eVATR) ist da

Eine einfache VIES-Abfrage bestätigt im Kern die Gültigkeit der ausländischen USt-IdNr. Für die belastbarere Dokumentation im igL-Fall ist die qualifizierte Bestätigung nach §18e UStG relevant, weil zusätzlich übermittelte Unternehmensdaten – Firmenname, Rechtsform, Ort und PLZ – abgeglichen und dokumentiert werden können.

Autaxo bindet jetzt das eVATR-Verfahren des BZSt direkt an. Heißt konkret:

  • Beim Anlegen einer igL-Rechnung holt Autaxo die qualifizierte Bestätigung automatisch
  • Das Ergebnis (Abgleich der Unternehmensdaten) wird nachvollziehbar mit Zeitstempel am Vorgang dokumentiert
  • Bei einer Außenprüfung liegt damit eine dokumentierte qualifizierte Anfrage mit Zeitstempel vor – statt nur ein VIES-Häkchen

Für reine EU-Plausibilitätsprüfungen läuft VIES wie gewohnt parallel weiter.


Unter der Haube

  • Eigener Dienst für die USt-IdNr.-Prüfung: schnelle Antworten, automatischer Wiederholungslauf bei Ausfällen der externen BZSt-/EU-Systeme
  • Zügiges Anlegen von Verträgen mit EU-Geschäftskunden – Validierung läuft im Hintergrund

Hinweis: Die qualifizierte Bestätigung nach §18e UStG unterstützt eine sorgfältige Dokumentation im Rahmen des Vertrauensschutzes nach §6a Abs. 4 UStG, ersetzt aber nicht die übrigen Voraussetzungen und Nachweise der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung.