Kfz-Handel und Handwerk
Heute Ankauf, morgen Aufbereitung, danach Probefahrt: Im Autohaus wechseln Fahrzeuge und Tätigkeiten laufend. Eine Kfz-Handel-und-Handwerk-Versicherung kann diese Fahrzeugrisiken zusammenführen. Entscheidend ist, welche Fahrzeuge, Arbeiten und Fahrten dein Vertrag tatsächlich erfasst.
- Fahrzeughandel, Werkstatt und weitere Tätigkeiten in einem Betriebsprofil erfassen.
- Haftpflicht für Ansprüche Dritter und Kasko für Fahrzeugschäden getrennt festlegen.
- Eigene Handelsware, Kundenfahrzeuge und zugelassene Betriebsfahrzeuge sauber zuordnen.
Hintergründe, Grenzen & häufige Fragen
Welche Risiken gehören in die Kfz-Handel-und-Handwerk-Versicherung?
Im Mittelpunkt stehen Fahrzeuge, die dein Betrieb handelt, bewegt oder zur Bearbeitung übernimmt. Kfz-Haftpflicht und Kasko erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben. Ob etwa ein Kundenwagen nach einer Reparatur oder ein noch nicht zugelassener Ankaufswagen eingeschlossen ist, ergibt sich aus den vereinbarten Fahrzeuggruppen und Verwendungsarten. Der Produktname allein beantwortet diese Frage nicht.
Reicht dafür eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht?
Setze das nicht voraus. Ein Schaden durch den Gebrauch eines Autos muss anders eingeordnet werden als ein allgemeines Betriebsrisiko. Hinzu kommen Schäden an Fahrzeugen in deiner Obhut. Lass deshalb die Grenzen zwischen Kfz-Versicherung, Betriebshaftpflicht und einer vereinbarten Absicherung für Bearbeitungs- oder Obhutsschäden gemeinsam prüfen. Auch Gebäude und Werkstatteinrichtung brauchen eine eigene Betrachtung.
Wie wird daraus ein passender Vertrag für dein Autohaus?
Beschreibe zuerst deinen tatsächlichen Ablauf: Einkauf, Lagerung, Werkstattarbeiten, Fahrzeugpflege, Kundennutzung und Auslieferung. Ergänze Standorte und Fahrzeugwerte. So kannst du Angebote anhand derselben Angaben beurteilen und erkennen, welche Bausteine fehlen oder sich überschneiden. Ein neuer Geschäftszweig sollte Anlass sein, diese Beschreibung und die vorhandenen Verträge erneut abzugleichen.
Worauf es bei diesem Thema ankommt
- Werkstattarbeiten, Vermietung und besondere Fahrzeugarten müssen zum vereinbarten Betriebsumfang passen.
- Eigene regulär zugelassene Fahrzeuge sind nicht automatisch als Handelsware mitversichert.
- Selbstbeteiligungen sowie Grenzen je Fahrzeug und Schadenereignis können unterschiedlich ausfallen.
Fragen für ein späteres Gespräch
- Handelst du ausschließlich mit Fahrzeugen oder betreibst du auch Werkstatt und Aufbereitung?
- Welche eigenen und fremden Fahrzeuge befinden sich regelmäßig in deiner Obhut?
- Welche Betriebsstätten, Fahrten und bisherigen Versicherungsverträge sollen berücksichtigt werden?
Sind Schäden an Kundenfahrzeugen immer eingeschlossen?
Nein. Fahrzeuggruppe, Übernahmegrund, Tätigkeit und Schadenursache müssen unter die vereinbarte Deckung fallen. Eine Beschädigung beim Reparieren ist gesondert zu prüfen; sie wird nicht allein durch die Bezeichnung Kasko beantwortet.
Brauche ich daneben noch andere Betriebsversicherungen?
Das kann erforderlich sein. Die Absicherung von Fahrzeugrisiken ersetzt beispielsweise keine Prüfung von Betriebseinrichtung, Betriebsunterbrechung, allgemeiner Haftpflicht oder rechtlichen Auseinandersetzungen. Welche Ergänzungen passen, hängt von deinem Unternehmen ab.
Kann ich einen bestehenden Vertrag als Grundlage verwenden?
Ja. Versicherungsschein, Bedingungen und Nachträge zeigen, was bisher vereinbart ist. Vergleiche diese Unterlagen mit deinem heutigen Betriebsablauf und den gemeldeten Werten, bevor du über Änderungen entscheidest.
Quellen zum Nachlesen
- Allianz: Kfz-Handel und Handwerk, einschließlich roter Kennzeichen ↗
- GDV: Versicherungsschutz für Kfz-Betriebe (PDF) ↗
Allgemeine Orientierung. Die Quellen beschreiben keine bereits verfügbaren Autaxo-Protect-Tarife und belegen keine Vertriebspartnerschaft.